Gefertigt werden die Kennzeichnungen nach der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) Anlage 1 (zu § 14 Abs. 1 und § 19 Abs. 1).
Erhältlich sind die Beschriftungen für zivile Luftfahrzeuge als auch militärische Luftfahrzeuge auf Anfrage bis 4,18 Mach.
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Produkte die im Digitaldruck gefertigt werden, sind auf weißer Folie gedruckt und unterliegen nahezu keiner Farbeinschränkung